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Verpflichtende Untersuchung von Wirtschaftsdüngern in eutrophierten Gebieten und Nitratgebieten

In belasteten Gebieten (eutrophierte Gebiete | Nitratgebiete) müssen Wirtschaftsdünger vor dem Aufbringen, mit anerkannten wissenschaftlichen Messmethoden, analysiert werden.

  • Die Analyse muss mindestens einmal jährlich erfolgen.
  • Das Untersuchungsergebnis darf bei der Aufbringung nicht älter als 12 Monate sein.
  • In belasteten Gebieten sind Richtwerte nicht ausreichend.

Welche Analyse-Werte müssen vorliegen?

  • Gesamt-Stickstoff
  • Verfügbarer Stickstoff oder Ammonium-Stickstoff
  • Gesamt-Phosphat

Betroffen sind Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft (Gülle, Festmist, etc.) aus tierhaltenden Betrieben mit einem Anfall von mehr als 500 kg Gesamt-Stickstoff pro Jahr sowie Gärrückstände aus einer Biogasanlage. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen mehrere Arten von Wirtschaftsdüngern anfallen, ist jeder Wirtschaftsdünger zu untersuchen, wenn der jeweilige Anfall mehr als 500 kg Gesamt-Stickstoff pro Jahr beträgt.

Ausnahme von der Untersuchungspflicht:

  • Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt nicht mehr als 0,5 ha in Nitratgebieten bzw. nicht mehr als 0,5 ha in eutrophierten Gebieten kann auf eine Untersuchung der Wirtschaftsdünger verzichtet werden, auch, wenn dort Wirtschaftsdünger mit wesentlichen Nährstoffmengen (> 50 kg Gesamt-Stickstoff | > 30 kg P2O5 | pro ha und Jahr) aufgebracht werden.
  • Allgemein gilt, dass Betriebe, die nicht verpflichtet sind Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung zu machen, auch von den damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (wie z.B. Untersuchung von Wirtschaftsdüngern, Untersuchung des Bodens auf verfügbaren Stickstoff, etc.) nicht betroffen sind.

Übersicht, ab wann die Aufzeichnungspflicht greift (wenn eine der Bedingungen erfüllt ist, sofern wesentliche Nährstoffmengen aufgebracht werden):

Gebietskulisse

Normalgebiet Eutrophiertes Gebiet Nitratgebiet
Landwirtschaftliche Fläche ab 20 ha ab 15 ha ab 10 ha
Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) über 3 ha über 2 ha über 1 ha
Wirtschaftsdünger-Anfall tierischer Herkunft über 110 kg Gesamt-N pro ha und Jahr über 750 kg Gesamt-N pro Betrieb und Jahr über 550 kg Gesamt-N pro Betrieb und Jahr
Aufnahme von Wirtschaftsdünger / Gärresten ja ja ja

Weiterführende Informationen:

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