Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde
Sachkundige sind verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde teilzunehmen. Dazu
müssen fortlaufend in 3- Jahreszeiträumen jeweils 4 Stunden (auch 2 x 2 Stunden) Fort- und Weiterbildung
nachgewiesen werden können.
Schauen Sie auf die Rückseite Ihrer Sachkundekarte - dort finden Sie die Angabe zum Beginn des ersten 3-Jahreszeitraums.
Der neue 3-Jahreszeitraum läuft für "Altsachkundige" vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Termine für Fort- und Weiterbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz