- GLÖZ 5 (Erosionsschutz) (Stand: 01.2025)
- GLÖZ
6 (Mindestbodenbedeckung) (Stand: 01.2025)
- GLÖZ 8 (Stilllegung) (Stand: 04.2024)
- Präsentation
der Online-Veranstaltung "Änderungen bei der bodennahen Gülleausbringung" vom 10. Januar 2025
- Kurzübersicht Ausnahmemöglichkeiten
- Antrag auf Befreiung von der bodennahen Ausbringung
- Nachweis für Kleinbetriebe (15 ha Grenze)
- Grundlagen zur bodennahen Ausbringung
Mit der Grundbodenuntersuchung werden landwirtschaftliche Böden auf den pH-Wert und die Gehalte der Grundnährstoffe (Phosphor, Kalium, Magnesium) überprüft. Daraus ergibt sich der Kalkbedarf sowie der Düngebedarf an Grundnährstoffen auf dem betreffenden Schlag.
Die Durchführung der Grunduntersuchung ist ganzjährig möglich, allerdings sollte keine Beprobung direkt nach einer Düngung erfolgen. Um die Labore im Frühjahr zu entlasten, da zu dieser Zeit die Nmin-Untersuchung Priorität hat, und um zeitnahe Ergebnisse zu erhalten, ist es empfehlenswert, die Grundbodenuntersuchung im Herbst durchzuführen.
Für Phosphat ist es nach der Düngeverordnung notwendig, mindestens alle 6 Jahre je Schlag (ab 1 ha) eine repräsentative Bodenuntersuchung durchzuführen. Wenn Sie der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, müssen die Ergebnisse dieser Untersuchung bei ihren Düngeaufzeichnung mit aufbewahrt werden.
Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen:
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Die Kulisse der Nitratgebiete und der eutrophierten Gebiete ist in FIONA eingestellt
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Anleitung zur Probenentnahme flüssiger und fester Wirtschaftsdünger
- Entscheidungsbäume zur Aufzeichnungspflicht
- Düngeverordnung
- Informationen Düngung BW