Wegfall der Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanzverordnung tritt am 08.07.2025 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz.
Die Stoffstrombilanzverordnung tritt am 08.07.2025 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz.