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Wasserschutzgebiet „Freudentaler Pfad“ 118-006 hochgestuft zum Problemgebiet

Wasserschutzgebiet „Freudentaler Pfad“ 118-006

Wasserschutzgebiet „Freudentaler Pfad“ 118-006

Das Wasserschutzgebiet „Freudentaler Pfad“ wird ab 01.01.2021 wegen steigender Nitratwerte in der Fassung, vom Normalgebiet zum Problemgebiet hochgestuft. Damit sind nun die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung (SchALVO) zu den Problemgebieten bei der Bewirtschaftung zu beachten und einzuhalten.

Weitergehende Informationen können sie den Merkblatt 20 „Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung“ der LTZ unter dem folgenden Link erhalten:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Wasserschutzgebiete

Zusätzlich sind die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten, Informationen dazu können sie unter Düngung BW dem Merkblatt Wasserschutzgebiete - Düngung zur Hauptfrucht unter

https://www.duengung-bw.de/landwirtschaft/views/informationen.xhtml entnehmen.

Für die Antragstellung in FIONA 2021 kann im Bereich Maßnahmen, der Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen nach SchALVO als „Grundausgleich und Ausgleich für die aktive Erstbegrünung im Problemgebiet“ in Form des Pauschal- oder des Einzelausgleichs, beantragt werden. Der Pauschalausgleich beträgt ca. 120 €/ha Fläche, bei Sonderkulturen kann auch die Beantragung von Einzelausgleich sinnvoll sein.

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