Ökologischer Landbau: Genehmigung nicht-ökologischer Futtermittel aufgrund von Trockenheit
Mangelnde Verfügbarkeit von Bio-Raufutter: Anerkennung des Katastrophenfalls in Baden-Württemberg
Aufgrund der witterungsbedingten Dürre kommt es im Jahr 2026 in Teilen Baden-Württembergs zu erheblichen Ausfällen in der Futterproduktion. Dadurch kann die Versorgung mit ökologischem Raufutter und Feldfutter bei einzelnen Betrieben nicht sichergestellt werden.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) macht daher von der Option Gebrauch, den Katastrophenfall gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 anzuerkennen. Betroffene Betriebe haben dadurch die Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von nicht-ökologischem Rau- und Feldfutter zu erhalten.
Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens:
- Zielgruppe: Das Verfahren ist ausschließlich auf Betriebe mit Raufutterfressern beschränkt.
- Nachweispflicht: Vor der Antragstellung muss der Betrieb im Einzelfall nachweisen, dass trotz zumutbarer Eigeninitiative kein ökologisches Rau- oder Feldfutter am Markt zu kaufen war.
- Umfang: Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich rein auf das Grundfutter (Raufutter/Feldfutter); Kraftfutter muss weiterhin aus ökologischer Erzeugung stammen.
- Wichtiger Hinweis für die Praxis: Betriebe sollten vor dem Einsatz konventioneller Futtermittel unbedingt Rücksprache mit ihrer Öko-Kontrollstelle, ihrem Anbauverband (falls vorhanden) sowie den Abnehmern (z. B. Molkerei) halten, um Vermarktungsprobleme zu vermeiden.
Formulare: