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ASP in Südhessen!

Afrikanische Schweinepest in Südhessen ausgebrochen.

Ludwigsburg, den 24.06.2024

ASP-Ausbruch bei einem krank erlegten Wildschwein in Südhessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Hessen wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem krank erlegten Wildschwein im Landkreis Groß Gerau festgestellt. Der Fundort nahe Rüsselsheim liegt ca. 50 km von der Grenze nach BW entfernt. Das positive Wildschwein war aufgrund von Krankheitsanzeichen von Jagdausübungsberechtigten erlegt worden. Die ersten Maßnahmen zur Kadaversuche um den Fundort und die Einrichtung einer Infizierten Zone wurden in den betroffenen Landkreisen eingerichtet. In Baden-Württemberg wird zudem in den nördlichen Landkreisen mit einem verstärkten Monitoring begonnen. Ferner haben die Hessen bereits Zaunbaumaßnahmen in Richtung Süden (also in unserer Richtung) eingeleitet.

Die Pressemitteilung zu dem  aktuellen Fall des Hessischen Landwirtschaftsministeriums finden Sie unter folgendem Link:  Erstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.de

Auf den Landkreis Ludwigsburg hat dies zurzeit keine Auswirkungen. Allerdings zeigt dieser Ausbruch sehr deutlich, wie groß die Sprünge der ASP bei Wildschweinen sein können. Um unsere Hausschweinebestände vor der ASP zu schützen,  ist es unerlässlich die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Schweinehaltungshygieneverordnung konsequent einzuhalten und für den eigenen Schweinebestand umzusetzen und zu etablieren. Nur so kann ein Eintrag der ASP bei Wildschweinen in Hausschweinebestände verhindert werden. 

Im Anhang dieser Mail finden Sie ein Merkblatt des BMEL zu den Anforderungen zur Biosicherheit in Schweinehaltungen.  Außerdem erhalten Sie noch den Link zur Risikoampel der Universität Vechta: „Wie sicher ist Ihr Betrieb vor der Afrikanischen Schweinepest?“ : Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de)

Ein Risiko der Einschleppung der ASP nach Deutschland wird unter anderem auch über Saisonkräfte aus den von der ASP bereits betroffenen Ländern gesehen. Arbeitskräfte aus z.B. Polen, Litauen, Lettland, Estland, der Tschechischen Republik und Rumänien sind deshalb darauf hinzuweisen, dass sie keine Lebensmittel tierischen Ursprungs, die den ASP-Erreger enthalten können (Rohwursterzeugnisse wie Salami, roher Schinken, rohes Fleisch- auch tiefgekühlt) aus ihren Heimatländern mitbringen sollen.

Wir bitten auch besonders die Gemüse- und Obstanbauenden Betriebe, Ihre Saisonarbeitskräfte wie z.B. Erntehelfer zu informieren, dass Speisereste nicht auf Feld, Wiese oder im Wald entsorgt werden dürfen. Speisereste sollten ausschließlich in verschlossenen Müllbehältern wildschweinsicher entsorgt werden, um eine Ansteckung der Wildschweine mit ASP zu verhindern.

Im Anhang dieser Mail finden Sie ein Merkblatt zu den empfohlenen Hygienemaßnahmen für Saisonkräfte und die Warnhinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Speiseresten in verschiedenen Sprachen.

Merkblatt Tierseuchen

Merkblatt zu Erntehelfern

Plakat mehrsprachig zur ASP

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